Der Betrieb eines Fahrzeuges mit
Flüssiggas ist genauso ungefährlich wie der Betrieb mit Benzin,
vorausgesetzt, die Sicherheitsbestimmungen werden beachtet und die
Umrüstung wird durch eine Fachwerkstatt ausgeführt.
Der Gastank besteht aus einem etwa 3,5 mm starkem Stahl. Bei einem
evtl. Unfall wird der tief im Kofferraum eingebaute Tank kaum
beschädigt. Zusätzlich ist der Tank mit einem so genannten
Rohrbruchventil ausgestattet. Sollte die Gasleitung durch einen
mechanischen Einfluss einmal brechen oder beschädigt und somit
undicht werden, so schließt dieses Rohrbruchventil in einem
Bruchteil einer Sekunde den Tank und es kann kein Flüssiggas
ausströmen. Dieses Ventil spricht in dem Augenblick an, sobald kein
Gegendruck in der Gasleitung herrscht.
Der Benzintank hingegen besteht aus dünnwandigem Blech oder
Kunststoff, welche sich leicht verformen lassen. Bei vielen
Fahrzeugen unter dem Kfz. angebracht, kann der Benzintank durch
mechanische Einwirkungen, wie z.B. bei einem Auffahrunfall
auseinander reißen; Benzin läuft aus. Dann genügt ein Funke,
hervorgerufen durch einen Kurzschluss an der elektrischen Anlage des
Kfz. was einen folgenschweren Fahrzeugbrand verursacht.
Auch ein Vergaserbrand mit Benzin löst einen Fahrzeugbrand aus. Die
Zerstörung eines Flüssiggasbehälters erfordert jedoch wesentlich
höhere Kräfte als die Beschädigung eines Benzintanks. Die
Sicherheitsvorschriften des TÜV sind streng!
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